Versicherung im Ehrenamt

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Haftpflichtversicherung

[/vc_column_text][vc_column_text]Für Initiativen, Gruppen oder Projekte, die in rechtlich unselbstständigen Strukturen arbeiten, besteht eine Haftpflichtversicherung des Landes Berlin. Diese Versicherung ist subsidiär, wenn also eine andere Haftpflichtversicherung besteht, wird zuerst diese herangezogen. Vereine, Verbände, Stiftungen, gemeinnützige GmbHs usw. müssen ihre Freiwilligen selbst versichern.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]

Unfallversicherung

[/vc_column_text][vc_column_text]Für alle Freiwilligen, die sich bei Initiativen, Gruppen, Projekten oder Trägern in Berlin engagieren oder deren Tätigkeit von Berlin ausgeht (z.B. Exkursionen), besteht eine Unfallversicherung des Landes Berlin. Falls die Träger bereits eine Unfallversicherung für die Freiwilligen abgeschlossen haben, deren Leistungen geringer sind, wird die Differenz ausgeglichen. Teilnehmende von Veranstaltungen, die ehrenamtlich organisiert wurden, sind nur dann unfallversichert, wenn sie in Bezug auf die Veranstaltung selbst ehrenamtlich/freiwillig tätig sind (z.B. mithelfen, mitorganisieren oder als Freiwillige an einer Danke-Veranstaltung teilnehmen).[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]

Weitere Informationen:

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Downloads:

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