Haste nich'? Leihste dir!

Der Ressourcenpool Lichtenberg unterstützt gemeinnützige Organisationen, zivilgesellschaftliche Initiativen und Vereine in Lichtenberg dabei, vorhandene Materialien und Räume einfach miteinander zu teilen. Die Gegenstände aus dem Ressourcenpool werden nicht (!) an Privatpersonen verliehen.

Ob Stühle, Technik, Veranstaltungsräume, Flipcharts oder kreative Extras wie Glücksräder – hier findet ihr, was ihr für eure Projekte braucht.

In unseren FAQs beantworten wir euch die wichtigsten Fragen und falls ihr dort nicht fündig werdet, schreibt uns. Und nun viel Freude beim Ressourcen geben und nehmen.

Lichtenberger Ressourcenpool

Was gibt’s zu leihen?

Im Ressourcenpool werden Gegenstände zum Verleih zur Verfügung gestellt, die über den Bürgerhaushalt Lichtenberg beantragt wurden – vom Pavillon fürs Straßenfest bis zum Beamer für den Vereins-Workshop.

Im Ressourcenpool Lichtenberg könnt ihr ganz entspannt stöbern: Was gibt’s? Wo gibt’s das? Wer verleiht’s?

Filtert einfach nach Kategorien – zum Beispiel Dinge (also Stühle, Technik & Co.) oder Know-how – oder schaut, was in eurem Stadtteil verfügbar ist. Mit der Suchfunktion könnt ihr auch direkt nach bestimmten Sachen suchen.

In der Detailansicht erfahrt ihr, wo ihr die benötigte Ressource ausleihen könnt und wen ihr dazu kontaktieren müsst.

 

Wer darf entleihen?

Die Gegenstände werden ausschließlich an folgende Zielgruppen verliehen:

  • gemeinnützige Organisationen,
  • zivilgesellschaftliche Initiativen und
  • Vereine in Lichtenberg

Es findet kein Verleih an Privatpersonen statt! Sollten sich dennoch Privatpersonen an die jeweiligen Einrichtungen wenden, behalten es sich die jeweiligen Mitarbeiter:innen in den Einrichtungen vor, aus Kapazitätsgründen nicht auf die Anfragen zu antworten.

WICHTIGER HINWEIS – Was passiert im Falle von Schäden an der entliehenen Ressource?

[Auszug aus dem Leihvertrag]

§5 Sorgfaltspflicht/Haftung bei Schäden
1) Die Entleiher:in verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit der
Leihsache. Sollte die Leihsache durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, haftet
die Entleiher:in für den daraus entstandenen Schaden. Dies gilt auch für den Fall, dass die
Leihsache verloren geht.
2) Die Entleiher:in haftet bereits für einfache Fahrlässigkeit. Die Haftung erstreckt sich auch
auf Dritte, die für die Entleiher:in oder aufgrund Beauftragung durch diesen über die
Leihsache tatsächlich verfügen.
3) Die Entleiher:in verpflichtet sich, für ausreichenden Diebstahlschutz zu sorgen.
4) Jede Beschädigung oder Verlust der Leihsache ist der Ressourcengeber:in sofort
schriftlich anzuzeigen.


Nutzungsbedingungen und Leihvertrag zum downloaden

Nutzungsbedingungen
Wenn ihr Ressourcen über diese Plattform anbietet oder entleiht, erklärt ihr euch mit den Nutzungsbedingungen des Lichtenberger Ressourcenpools einverstanden.
Leihvertrag
Beim Ressourcenverleih empfehlen wir den Abschluss eines Leihvertrags. Hier findet ihr eine Vorlage im PDF-Format, den ihr als Ressourcengeber:innen mit euren Entleiher:innen abschließen könnt.

Fragen zum Ressourcenpool?

Logoleiste Oskar - Stiftung Unionhilfswerk - Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt - Bezirksamt Lichtenberg